Rückblick auf den E-Rechnungs-Gipfel 2024 – FeRD mit zahlreichen Experten vor Ort

Ein Beitrag von Dr. Bianca Wöhrer (FH Campus Wien, Institut für Steuerrecht, Österreich)

Im Juni trafen sich erneut zahlreiche Experten, Verbands- und Unternehmensvertreter sowie Lösungsanbieter zum E-Rechnungs-Gipfel in Berlin. An zwei intensiven Kongresstagen erhielten die über 300 Teilnehmenden umfassende Einblicke in die neuesten Entwicklungen und Herausforderungen in Zusammenhang mit der elektronischen Rechnungsstellung. Der Schwerpunkt des Kongresses lag erwartungsgemäß auf der Umstellung der deutschen Wirtschaft auf den elektronischen Rechnungsaustausch.

Gesetzliche Rahmenbedingungen – Überblick

Doch der Reihe nach: Ab dem 1. Januar 2025 besteht bei B2B-Inlandstransaktionen eine Empfangsverpflichtung für elektronische Rechnungen. Stufenweise erfolgt in einem weiteren Schritt die Einführung der Sendeverpflichtung elektronischer Rechnungen, abhängig vom Erreichen gewisser Vorjahres-Umsatzgrenzen (Übergangsfristen: über 800.000 EUR Vorjahresumsatz, Pflicht ab 1. Januar 2027; unter EUR 800.000 Vorjahresumsatz, Pflicht ab 1. Januar 2028), für inländische Unternehmen.

Offene Fragen – viel Gesprächsbedarf

Neben der kurzen Umstellungsfrist hinsichtlich der Empfangsbereitschaft in den nächsten sechs Monaten wurden auch zahlreiche Zweifelsfragen zur elektronischen Rechnungsstellung, wie etwa Übertragungswege, (nachträgliche) Rechnungskorrekturen, Interoperabilität und zulässige Rechnungsformate diskutiert. Neben Fachvorträgen wurde insbesondere im Rahmen von Paneldiskussionen, Round Tables und natürlich auch in den Pausen die Zeit genutzt, um Fragen zu stellen, sich auszutauschen und zu vernetzen.

Zwar wurden mittlerweile durch das am 13. Juni 2024 veröffentlichte BMF-Entwurfsschreiben viele Unklarheiten beseitigt, dennoch bleiben einige Fragen offen, so sind beispielsweise der Nachweis der Ansässigkeit oder auch die Zulässigkeit von Anhängen im oder als nicht strukturierter Teil der E-Rechnung weiterhin diskussionswürdig.

Allgemeine Erleichterung

Für viele der Teilnehmenden erfreulich war die Klarstellung im Wachstumschancen-Gesetz zur fortbestehenden Zulässigkeit des EDI-Verfahrens. Demnach sind EDI-Verfahren, die etwa auf UN/EDIFACT basieren, vom Gesetzgeber auch über die Übergangsfristen hinaus akzeptiert, sofern u.a. deren Interoperabilität mit dem Europäischen Standard EN 16931 gewährleistet ist.

Übertragungswege im Fokus

Eines der am häufigsten diskutierten Themen war jenes der Übertragungswege. Während mittlerweile im BMF-Entwurfsschreiben klargestellt wurde, dass wohl ein E-Mail-Postfach ausreichend ist, um der Empfangsverpflichtung ab 1. Januar 2025 nachzukommen, stellten sich viele die Frage, wie die Übertragung an den Fiskus künftig erfolgen soll. Zentral war dabei Frage, ob der Fiskus ab Einführung der digitalen Meldepflichten nach ViDA (voraussichtlich ab 1. Juli 2030) eine staatliche Plattform nicht nur zur Durchführung der künftigen Meldung, sondern auch zum Rechnungsaustausch etwa für kleine Unternehmen zur Verfügung stellen wird. Zudem wurde diskutiert, ob von staatlicher Seite ein Visualisierungstool wiederum insbesondere für kleine Unternehmen zur Verfügung gestellt wird.

Fazit zum E-Rechnungs-Gipfel 2024

Der E-Rechnungs-Gipfel 2024 in Berlin bot eine großartige Gelegenheit zum Austausch über die neuesten Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung. Mit der bevorstehenden Empfangsverpflichtung für elektronische Rechnungen ab dem 1. Januar 2025 und der schrittweisen Einführung der Sendeverpflichtung ab 2027, stehen Unternehmen vor einer herausfordernden Umstellung. Die Diskussionen über Übertragungswege und die Notwendigkeit einer staatlichen Plattform für den Rechnungsaustausch verdeutlichten den hohen Informationsbedarf und die Unsicherheiten, die in der Branche bestehen. Trotz der bereits gegebenen Klarstellungen im BMF-Entwurfsschreiben bleiben viele Fragen offen, was die Dringlichkeit weiterer Klärungen unterstreicht. Insgesamt zeigt der Gipfel, dass die elektronische Rechnungsstellung nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Chance für die Digitalisierung der deutschen Wirtschaft darstellt.

FeRD auch in diesem Jahr vertreten

Das FeRD ist auch in diesem Jahr fachlich auf der Veranstaltung vertreten: Ivo Moszynski (DATEV eG), Leiter des FeRD, moderierte die Diskussionsrunde „Die Zukunft von E-Rechnung und Tax-Reporting in Deutschland: Welche Rolle spielen Plattformen?”. Andreas Michalewicz, stv. FeRD-Leiter, nahm an dieser Paneldiskussion teil. Daniel Vinz, AWV-Fachreferent für das FeRD, wird am Round Table Rede und Antwort über zehn Jahre ZUGFeRD stehen. Die AWV war erneut Medienpartner der Veranstaltung.

Und wie geht es weiter?

Da im Juni noch viele spannende Diskussionsthemen offengeblieben sind, bietet sich beim E-Rechnungsgipfel im Oktober erneut die Gelegenheit zum (weiteren) Austausch. Zudem wird im Herbst die finale Fassung des BMF-Schreibens erwartet, sodass hier wieder für interessante Gespräche gesorgt ist.


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