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Haftungshinweise

Die in diesen FAQs enthaltenen Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Für spezifische Fragen zu Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt. Änderungen der Rechtslage sind möglich.

FAQs

Ist die elektronische Rechnungsstellung verpflichtend?

Gibt es spezielle Umsetzungsfristen für die elektronische Rechnungsstellung?

Gibt es Ausnahmen für die elektronische Rechnungsstellung?

Welche rechtlichen Grundlagen sind für die elektronische Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr von Bedeutung?

Welche rechtlichen Anforderungen muss eine Rechnung bzw. eine elektronische Rechnung erfüllen?

Was ist ein inhaltlich „identisches Mehrstück“ einer Rechnung?

Wie lange und in welcher Form muss eine elektronische Rechnung aufbewahrt bzw. archiviert werden?

Wird nur der strukturierte Teil einer hybriden Rechnung von der Finanzverwaltung als Rechnung akzeptiert?

Was bedeutet „Lesbarkeit“ einer elektronischen Rechnung?

Sind für den korrekten Rechnungsaustausch von ZUGFeRD-Rechnungen bilaterale Absprachen zwischen Rechnungsersteller und Rechnungsempfänger notwendig?

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